Zeit für das, was zählt
Ein Verlassenschaftsverfahren bringt Termine beim Notar, Behördenwege und viele Entscheidungen. Die Räumung soll dabei nicht noch zusätzlich belasten. Wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, was die Familie behalten möchte, und kümmern uns um alles andere.
Nichts Wichtiges geht verloren
Beim Räumen stoßen wir oft auf Sparbücher, Verträge, Versicherungspolizzen, Urkunden, Fotos oder Schmuck. All das legen wir gesammelt beiseite und übergeben es Ihnen – auch wenn es auf den ersten Blick unscheinbar wirkt.
Abstimmung mit Notar und Erben
Wenn mehrere Erbinnen und Erben beteiligt sind oder der Notar noch eine Inventur braucht, richten wir den Ablauf danach. Wir räumen erst, wenn alle Beteiligten grünes Licht geben – und dokumentieren auf Wunsch den Zustand mit Fotos.
Das ist inklusive
- Einfühlsame Beratung und gemeinsame Begehung
- Sicherung von Dokumenten, Fotos und Wertsachen
- Wertanrechnung von Möbeln, Antiquitäten & Sammlungen
- Abstimmung mit Notar, Erben und Hausverwaltung
- Komplette Räumung inkl. Nebenräume
- Besenreine Übergabe
Häufige Fragen zu Verlassenschaftsräumung
Wann darf ich die Wohnung eines Verstorbenen räumen?
Grundsätzlich erst, wenn geklärt ist, wer darüber verfügen darf – im Zweifel nach Rücksprache mit dem zuständigen Notar. Wir richten uns gerne nach dessen Vorgaben.
Wer zahlt die Verlassenschaftsräumung?
In der Regel wird sie aus dem Nachlass bzw. von den Erbinnen und Erben bezahlt. Eine Wertanrechnung kann die Kosten deutlich senken.
Muss ich bei der Räumung dabei sein?
Nein. Viele Angehörige wohnen nicht in der Nähe. Nach der Besichtigung – vor Ort oder per Video – genügt die Schlüsselübergabe.
Verlassenschaftsräumung in Ihrer Nähe
Wir sind in ganz Wien, Niederösterreich und dem Burgenland im Einsatz. Einige Beispiele:

