Nach dem Tod eines nahestehenden Menschen gibt es viel zu organisieren. Die Wohnung ist dabei oft ein besonders emotionaler Punkt – und gleichzeitig eine praktische Frage, weil Miete oder Betriebskosten weiterlaufen. Hier ein Überblick, was Sie wissen sollten. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel wenden Sie sich an den zuständigen Notar.
Das Verlassenschaftsverfahren
In Österreich wird nach einem Todesfall ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt, das in der Regel ein Notar als Gerichtskommissär abwickelt. Bis geklärt ist, wer erbt, gehört der Nachlass rechtlich der „Verlassenschaft“. Deshalb sollte vor einer Räumung geklärt werden, wer über die Gegenstände verfügen darf.
Bevor geräumt wird
- Mit dem Notar abklären, ob eine Inventur nötig ist und ab wann geräumt werden darf.
- Alle Erbinnen und Erben einbeziehen, damit es später keinen Streit um einzelne Stücke gibt.
- Wertgegenstände, Dokumente und Erinnerungsstücke sichern.
- Bei Mietwohnungen: mit der Hausverwaltung über Kündigung und Übergabetermin sprechen.
Was bei der Räumung wichtig ist
Bei einer Verlassenschaftsräumung ist Sorgfalt wichtiger als Tempo. Oft finden sich Sparbücher zwischen Buchseiten, Schmuck in alten Dosen oder wichtige Unterlagen in unscheinbaren Kartons. Wir gehen deshalb Schrank für Schrank vor und legen alles, was wichtig sein könnte, beiseite.
Kosten und Wertanrechnung
Die Kosten einer Verlassenschaftsräumung werden in der Regel aus dem Nachlass beglichen. Verwertbare Gegenstände können angerechnet werden und die Kosten senken. Eine Rechnung ist wichtig, damit die Kosten im Verfahren berücksichtigt werden können.
Wenn Sie nicht vor Ort sein können
Viele Angehörige wohnen nicht in der Nähe. Das ist kein Problem: Die Besichtigung kann per Video erfolgen, der Schlüssel kann übergeben oder hinterlegt werden, und wir schicken Ihnen Fotos vom Endzustand.
Mehr zu unserem Vorgehen finden Sie auf der Seite Verlassenschaftsräumung.

